Übersicht: Geförderte Maßnahmen

WeGeBAU

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

WeGeBAU ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit
Erstmalig richtet sich die Bundesagentur mit dieser Förderungsmöglichkeit an festangestellte Mitarbeiter.

Zweck der Förderung:

  • Entgegenwirken des Fachkräftemangels
  • Sichern von Arbeitsplätzen durch qualifizierte Weiterbildung von festangestellten Mitarbeitern

Mit Verabschiedung des Konjunkturpaketes II wurden weitere Möglichkeiten zur Nutzung dieses Förderprogrammes geschaffen:

Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern im Rahmen eines speziellen Programms seit 2006 zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Das Programm WeGebAU wird auch in 2010 fortgesetzt.

Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen weiterhin im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.

Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses des Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
  • Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Dokumenten der Bundesagentur
(im Downloadbereich dieser Seite)

Informieren Sie sich mit den in dieser Kategorie vorgestellten detaillierten Maßnahmebeschreibungen.

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Kurzarbeit

Zur Förderung der Qualifizierungen von Kurzarbeitern hat die Bundesagentur ein Förderprogramm entwickelt, das folgende Ziele verfolgt:

  • Sichern der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
  • Sichern von Arbeitsplätzen
  • Finanzielle Unterstützung der Unternemen während der Kurzarbeit
  • Finanzieller Anreiz für Unternehmen zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiter während der Kurzarbeit

Detaillierte Informationen finden Sie in den Dokumenten der Bundesagentur
(im Downloadbereich dieser Seite)

Downloads

Broschuere-Kurz-zur-Kurzarbeit.pdf
Faltblatt-Kurzarbeit-und-Qualifizierung.pdf
Faltblatt-Qualifizierung-zahlt-sich-aus.pdf
Merkblatt-Foerderung-der-beruflichen-Weiterbildung
Merkblatt-Qualifizierung-Kurzarbeitergeldbezieher.

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Anmeldeformular-W_ Vilbel_Konjukturpaket II.pdf



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